Sachverständige = "Erziehungsexperten"?

Sind ÄrztInnen, PsychiaterInnen und PsychologInnen 

"ExpertInnen für Erziehungsfragen" ?

 

Cave! Dieser Beitrag bezieht sich ausschließlich auf ÄrztInnen, PsychiaterInnen und Diplom PsychologInnen, welche Gutachten im Auftrag von Familiengerichten zu Sorgerechtsfragen erstellen und zugleich davon überzeugt sind, dass sie - auch ohne jegliche erziehungswissenschaftliche Kenntnisse - Sachverständige für Erziehungsfragen seien.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht hier nicht darum die medizinische oder psychologische Wissenschaft in Frage zu stellen, oder die im Rahmen eines Medizin- und Psychologiestudiums erworbenen wissenschaftlichen Fachkenntnisse zu negieren oder das Ansehen dieser Berufsgruppen zu beschädigen.

Hier geht es nur um die Frage, ob ein medizinisches oder psychologisches wissenschaftliches Studium für die Beurteilung von Erziehungsfragen geeignet ist bzw. ausreicht, um in sachverständiger Weise gerichtliche Fragestellungen zu beantworten, welche erziehungswissenschaftliche Grundlagenkenntnisse erfordern.

Die hier gemachten Aussagen, werden im Blog im Rahmen einzelner Blogbeiträge unter Inanspruchnahme wissenschaftlicher Erklärungsmethoden kontinuierlich belegt werden. 

* Der Einfachheit halber, verwende ich im weiteren Text vor allem die männliche Form.

 

Was ist Erziehung?  Das Thema "Erziehung" ist zentraler Gegenstand des wissenschaftlichen Studiums der Erziehungswissenschaften an Hochschulen und Universitäten.

Antworten für Interessierte: 

Welche Berufsgruppe ist in Deutschland für Erziehungsfragen tatsächlich ausgebildet ? Erziehungswissenschaftler Studium der Erziehungswissenschaften

Welche Wissenschaften gelten als "Hilfswissenschaften" in der Erziehungswissenschaft? Philosophie, Psychologie (Pädagogische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Entwicklungspsychopathologie ggf. Neuropsychologie, Sozialpsychologie), Sozialwissenschaften

Vgl. Einführung in die Pädagogik

Welche Berufsgruppen bieten sich als Sachverständige für Erziehungsfragen an und werden von der deutschen Justiz - im Gegensatz zu ErziehungswissenschaftlerInnen -  als Fachexperten für Erziehungsfragen akzeptiert? 

ÄrztInnen, PsychiaterInnen und Diplom PsychologInnen

Warum ?  ErziehungswissenschaftlerInnen wissen, dass das Aufwachsen eines Kindes nicht mit Hilfe einfacher Ursache-Wirkungs-Beziehungen (= monokausale Theorien) erklärt werden kann. 

wohingegen

Ärzte, Psychiater und Diplom Psychologen als Gutachter in Familiengerichtsverfahren einfache Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in der Erziehung behaupten bzw. unterstellen und auf diese Weise bereit sind "Beweisfragen" des Gerichts unter Berufung auf "Wissenschaft" zu beantworten.

Natürlich fehlen die hierfür notwendigen wissenschaftlichen Beweise. In familiengerichtlichen Gutachten werden diese in der Regel auch nicht verlangt..........

Dort reicht das allgemeine Ansehen und die von Laien unterstellte, bzw. angenommene berufliche Expertise der genannten Berufsgruppen aus. 

Freiberuflich tätige Diplom PsychologInnen haben die sog. "Forensische Psychologie" begründet und den Eindruck erweckt, als handele es sich bei der von ihnen angewandten "Rechtspsychologie" um ein wissenschaftliches Fachgebiet der psychologischen Wissenschaften. 

Der Ursprung der "Rechtspsychologie" ist jedoch im Gegensatz zum universitären Studium der Psychologie nicht dem Leitbild universitärer Lehre "Bildung durch Wissenschaft" geschuldet, sondern knüpft in der Regel an die historisch gewachsene, nicht wissenschaftlich fundierte Sachverständigentätigkeit von PsychologInnen und PsychiaterInnen vor bzw. nach dem zweiten Weltkrieg nahtlos an.

In diesem Blog werde ich mich mit folgenden Grundannahmen beschäftigen:

  1. Diplom PsychologInnen als "Sachverständige in familiengerichtlichen Verfahren" sind in der Lage sich gut zu "vermarkten" und den tief in uns verwurzelten Wunsch zufrieden zu stellen mit einfachen Ursache-Wirkungs-Erklärungen einfache Antworten zu liefern. Dies geschieht, indem mit Hilfe einfach gelagerter Erklärungsmodelle menschliches Handeln von diesen Berufsgruppen vorhergesagt bzw. erklärt wird. Dabei bleibt ihre universitär erworbene Kompetenz zum wissenschaftlichen Arbeiten unberücksichtigt.
  2. Die Rechtspsychologie wurde erst vor wenigen Jahren als universitäres Lehrfach begründet. Im Bereich des Familienrechts begründeten einzelne Personen die Rechtspsychologie (insbesondere Salzgeber und Dettenborn). Die Rechtspsychologie bedient sich eigener "Theorien" meist ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage und bearbeitet auch psychologiefremde Themen. Nach außen hin erweckt dies den Eindruck, als handele es sich dabei um in der Praxis ausgeübte "wissenschaftliche Tätigkeit". 
  3. ÄrztInnen, PsychiaterInnen und Diplom PsychologInnen liefern gerade bei erziehungswissenschaftlichen Fragestellungen jene - von der Justiz geforderten bzw. gewünschten - eindeutigen Antworten, welche ein seriöser Erziehungswissenschaftler so nie geben würde bzw. könnte (solange er seine Profession auf wissenschaftlicher Basis ausübt). 

Ärzte, Psychiater und Diplom Psychologen haben keine Probleme so zu tun, als ob sie Erziehungsfragen "wissenschaftlich" beurteilen und eindeutig beantworten könnten. Das gesellschaftliche Ansehen der Berufsgruppen ist hoch genug, dass ihnen dies zugetraut wird, solange sie es sich selbst zutrauen, auch ohne erziehungswissenschaftliches Wissen Fragen zur Erziehung zu beantworten.

PsychiaterInnen und Diplom PsychologInnen betrachten Erziehung häufig nach der (unbewiesenen) psycholanalytischen Grundannahme: "Eltern sind an allem schuld". Vorherrschende Idee ist dabei, dass elterliches Handeln und Verhalten in einer 1:1- Beziehung kindliches Wohlbefinden oder kindliches Unwohlsein hervorrufen. Andere Einflussfaktoren auf kindliches Wohlbefinden oder kindliches Unwohlsein werden in der Regel negiert bzw. ignoriert.

PsychologInnen richten ihre Vorstellung von Erziehung darüber hinausgehend an ihren subjektiven Idealvorstellungen und nicht an der tatsächlich gelebten vielfältigen Erziehungswirklichkeit aus.  

Die "Eltern-Schuld-Theorie" und das psychologisch-psychiatrische Defizitmodell:

Die subjektiven Idealvorstellungen von Erziehung ähneln dabei laienhaften Ideen von einer "richtigen" und "fehlerfreien"Erziehung im Sinne eines täglich auf gleiche Weise funktionierenden Roboters. Dabei funktioniert die Mechanik und Elektronik dieses fiktiven "idealen Erziehungsroboters" in einer solchen Perfektion, dass dieser keinerlei Funktionsdefizite aufweisen darf....

Die Gutachtermethode dieser Professionen orientiert sich an einem  Defizitmodell. Wer genügend "Defizite" aufweist, der wird als "erziehungsungeeignet" aussortiert. Dieser strengen Prüfmethode halten"normale" Eltern nicht stand....denn sie sind keine Roboter, sondern Menschen mit Stärken, mit Schwächen, guten und schlechten Tagen.....wer diese Schwächen, die schlechten Tage diesen Professionen offenbart und preisgibt wird aussortiert.....sind als Eltern staatlich unerwünscht.

Fatale Fehlvorstellung

Fremderziehung (Pflegeeltern, Heimeinrichtungen) genügen den subjektiven erzieherischen Idealen der Gutachter und Richter ohne jede Prüfung !

Medizinische, psychiatrische und psychologische Gutachterinnen vertreten, neben der deutschen Familiengerichtsbarkeit die grundsätzliche Auffassung, dass Pflegeeltern und Heimeinrichtungen bei gemutmaßten elterlichen Defiziten grundsätzlich eine "bessere" Erziehung, Liebe, Zuwendung und Geborgenheit für Kinder "defizitärer", "erziehungsungeeigneter" Eltern bieten.

Aus diesem Grunde finden sich weder in Gutachten, noch  in Familiengerichtsentscheidungen Überlegungen zur Frage der in § 1666a BGB gestellten Verhältnismäßigkeit einer Fremdunterbringung.....




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